Reach/Rohs

Die REACH -Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ist eine EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Als EU-Verordnung besitzt REACH gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit.

Das REACH-System basiert auf dem Grundsatz der Eigenverantwortung der Industrie. Nach dem Prinzip „no data, no market“ dürfen innerhalb des Geltungsbereiches nur noch chemische Grundstoffe in Verkehr gebracht werden, die vorher registriert worden sind.

Hersteller als auch Weiterverarbeiter und Großhändler also Inverkehrbringer dieser chemischen Grundstoffe, sofern sie in den Geltungsbereich von REACH fallen, müssen für diese Produkte eine eigene Registrierungsnummer besitzen.

Für unsere nachstehenden Isolierstoffe für die Elektroindustrie:

  • Flächenisolierstoffe ( NOMEX®, Laminate, Folien, Presspan)
  • Klebebänder
  • Isolier- und Schutzschläuche
  • Tränk- und Träufel- / Lacke und Harze
  • Bandagematerialien
  • Litzen
  • Technische Kunststoffe

stellen wir - die Firma Albert Schweizer KG - als Großhändler und Weiterverarbeiter, Ihnen in Kooperation mit unseren Vertragspartnern (Herstellern) das EU-Sicherheitsdatenblatt  beziehungsweise produktbezogene REACH-Erklärungen zur Verfügung. In diesen Dokumenten finden Sie für all unsere Produkte die von Ihnen benötigten Informationen.

 

UNIFE Rail Industry Subtance List

Die UNIFE Rail Industry Substance List (neueste Fassung 27.08.2014) orientiert sich an den REACH Verordnungen somit gelten obige Ausführungen entsprechend

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.